Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für das Konto bei LORE:MOBIL und für Mietverträge, die über die Plattform zustande kommen.
Fassung vom 12. September 2026
§ 1Geltungsbereich und Vertragspartner
(1)LORE:MOBIL ist eine Plattform der LORE:TECH, über die professionelle Autovermieter Fahrzeuge anbieten. Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Vermieter zustande. LORE:TECH wird nicht selbst Vermieter.
(2)LORE:TECH erbringt die Vermittlung, die Abwicklung der Zahlung und die Bereitstellung der Dokumente. Ansprüche aus dem Mietverhältnis richten sich gegen den Vermieter.
(3)Der jeweilige Vermieter ist im Angebot, in der Buchungsbestätigung und im Mietvertrag mit Firma, Anschrift und Registerangaben benannt. Alle Vermieter sind Unternehmer und wurden vor ihrer Freigabe von LORE:TECH geprüft.
§ 2Konto
(1)Ein Konto kann anlegen, wer volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Das Konto ist kostenlos.
(2)Mit dem Anlegen des Kontos kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag mit LORE:TECH zustande. Der Kunde kann ihn jederzeit beenden, indem er das Konto in der App unter Konto löscht oder den Support darum bittet. Laufende und bevorstehende Buchungen werden vorher abgeschlossen oder storniert.
(3)Die Angaben im Konto müssen zutreffen und gehören zu genau einer Person. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Wer einen Missbrauch seines Kontos bemerkt, meldet ihn LORE:TECH unverzüglich.
(4)Bei der Anmeldung mit Apple übernimmt LORE:TECH die Kennung, den Namen und die E-Mail-Adresse, die Apple übermittelt. Verbirgt der Kunde seine Adresse, gilt die Weiterleitungsadresse von Apple.
(5)LORE:TECH kann ein Konto sperren, wenn es missbräuchlich genutzt wird oder die Angaben falsch sind. Der Kunde erfährt den Grund und kann dazu Stellung nehmen.
§ 3Buchung und Mietpakete
(1)Gebucht wird über Mietpakete. Ein Paket umfasst eine feste Mietdauer und ein festes Kilometerkontingent zu einem festen Preis. Der Vermieter hinterlegt je Fahrzeug bis zu 5 Pakete.
(2)Der Mieter wählt den Mietbeginn und ein Paket. Das Mietende ergibt sich aus der Paketdauer und wird vor der Buchung angezeigt.
(3)Die Buchung ist verbindlich, sobald Mietpreis und Kaution hinterlegt sind und der Mietvertrag bestätigt wurde. Der Mieter erhält den Vertrag in der jeweils gültigen Fassung.
(4)Voraussetzung für die Buchung sind ein Mindestalter, eine Mindestdauer des Führerscheinbesitzes und die erforderliche Führerscheinklasse. Diese Angaben stehen bei jedem Fahrzeug und werden vor der Buchung geprüft.
§ 4Preis, Mehrkilometer und Verspätung
(1)Der Paketpreis ist der Mietpreis. Er wird bei der Buchung auf dem Zahlungsmittel des Mieters vorgemerkt und mit der Fahrzeugübergabe eingezogen.
(2)Kilometer über dem Kontingent des Pakets werden nach der Rückgabe zu dem Preis abgerechnet, der beim Fahrzeug beziehungsweise beim Paket angegeben ist.
(3)Wird das Fahrzeug später als vereinbart zurückgegeben, wird jede angefangene Stunde berechnet. Der Stundensatz ist im Mietvertrag ausgewiesen.
§ 5Kaution
(1)Für jedes Fahrzeug wird eine Kaution erhoben. Ihre Höhe legt der Vermieter je Fahrzeug fest; sie wird vor der Buchung angezeigt. Die Kaution ist vor der Fahrzeugübergabe zu erbringen.
(2)Der Vermieter bestimmt je Fahrzeug, wie die Kaution erbracht wird: als Zahlung vor der Übergabe oder als Vormerkung auf dem Zahlungsmittel. Welche Variante gilt, steht beim Fahrzeug und im Mietvertrag. Es gilt der jeweils folgende Absatz.
(3)Zahlung vor der ÜbergabeDie Kaution ist vor der Fahrzeugübergabe zu zahlen und wird dem Vermieter gutgeschrieben. Nach beanstandungsfreier Rückgabe wird die Kaution unverzüglich zurückgezahlt, spätestens innerhalb von 5 Werktagen. Wird bei der Rückgabe eine Beschädigung des Fahrzeugs festgestellt, ist der Vermieter berechtigt, die Kaution bis zum Abschluss der Schadensprüfung einzubehalten, längstens für 14 Tage ab Rückgabe. Innerhalb dieser Frist rechnet der Vermieter ab oder zahlt die Kaution zurück. Eine Beanspruchung der Kaution setzt eine nachvollziehbare Begründung und einen Nachweis voraus (Lichtbilder, Kostenvoranschlag oder Gutachten). Der Mieter erhält diese Unterlagen. Weitergehende Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt; ebenso bleibt dem Mieter der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
(4)Vormerkung auf dem ZahlungsmittelDie Kaution wird vor der Fahrzeugübergabe auf dem Zahlungsmittel des Mieters vorgemerkt; eine Abbuchung erfolgt nicht. Nach beanstandungsfreier Rückgabe wird die Vormerkung unverzüglich aufgehoben. Wird bei der Rückgabe eine Beschädigung des Fahrzeugs festgestellt, ist der Vermieter berechtigt, die Kaution bis zum Abschluss der Schadensprüfung einzubehalten, längstens für 14 Tage ab Rückgabe. Innerhalb dieser Frist rechnet der Vermieter ab oder zahlt die Kaution zurück. Eine Beanspruchung der Kaution setzt eine nachvollziehbare Begründung und einen Nachweis voraus (Lichtbilder, Kostenvoranschlag oder Gutachten). Der Mieter erhält diese Unterlagen. Weitergehende Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt; ebenso bleibt dem Mieter der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
(5)Wird bei der Rückgabe eine Beschädigung festgestellt, wird die Kaution bis zum Abschluss der Schadensprüfung einbehalten, längstens 14 Tage ab Rückgabe. Innerhalb dieser Frist rechnet der Vermieter ab oder gibt die Kaution frei. Ohne Beanstandung erfolgt die Freigabe unverzüglich, bei gezahlter Kaution spätestens innerhalb von 5 Werktagen.
(6)Eine Beanspruchung der Kaution setzt eine nachvollziehbare Begründung und einen Nachweis voraus. Der Mieter erhält diese Unterlagen und kann nachweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§ 6Übergabe und Rückgabe
(1)Bei Übergabe und Rückgabe werden Kilometerstand, Kraftstoff- beziehungsweise Ladestand, Schlüssel, Papiere und der Zustand des Fahrzeugs festgehalten und mit Lichtbildern dokumentiert.
(2)Vorschäden werden bei der Übergabe erfasst. Was dort nicht festgehalten ist, gilt bei der Rückgabe nicht als Vorschaden.
(3)Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben.
§ 7Schäden
(1)Schäden, Unfälle und Diebstahl sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Bei Unfällen ist die Polizei hinzuzuziehen.
(2)Umfang des Versicherungsschutzes und Höhe der Selbstbeteiligung ergeben sich aus dem Mietvertrag.
§ 8Stornierung und Widerrufsrecht
(1)Die Stornierungsbedingungen legt der Vermieter fest. Sie stehen am Angebot und im Mietvertrag und gelten in der Fassung, die bei der Buchung angezeigt wurde. Zur Wahl stehen:
Nach der Übergabe des Fahrzeugs ist eine Stornierung ausgeschlossen.
(2)Bei Stornierung werden eine vorgemerkte Kaution unverzüglich freigegeben und eine gezahlte Kaution zurückerstattet. Vom Mietpreis wird höchstens die Stornogebühr nach Absatz 1 einbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Storniert der Vermieter, erhält der Kunde alle gezahlten Beträge zurück.
(3)Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Mietverträgen über Kraftfahrzeuge nicht, wenn der Vertrag einen bestimmten Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). An seine Stelle tritt die kostenfreie Stornierung nach Absatz 1.
§ 9Bewertungen
(1)Bewerten kann nur, wer über LORE:MOBIL tatsächlich gemietet hat. Bewertungen werden als geprüfte Miete gekennzeichnet.
(2)Für eine Bewertung wird kein Vorteil gewährt, und eine Bewertung bei einem externen Anbieter ist zu keinem Zeitpunkt Voraussetzung für eine Buchung, einen Preis oder die Freigabe der Kaution.
§ 10Schlussbestimmungen
(1)Es gilt deutsches Recht. Ist der Mieter Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaates unberührt.
(2)Ändern sich diese Bedingungen, gelten sie für neue Buchungen erst, wenn der Kunde der neuen Fassung zugestimmt hat. Bestehende Buchungen behalten die Fassung, die bei ihrem Abschluss galt.
(3)LORE:TECH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4)Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Wie wir mit deinen Daten umgehen, steht in den Datenschutzhinweisen. Für Vermieter gelten die Partnerbedingungen.